Whistleblower-System
Bei Simatek wollen wir auf der Grundlage von Offenheit und Zusammenarbeit handeln, einschließlich der Möglichkeit, dass Mitarbeiter und Geschäftspartner ihre Meinung zu beanstandenden Angelegenheiten äußern können. Whistleblower können dazu beitragen, das Unternehmen auf beanstandende Angelegenheiten aufmerksam zu machen, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Simatek möchte dies durch das firmeneigene Whistleblower-System fördern.
Das Whistleblower-System von Simatek ermöglicht die Sammlung von Berichten über vermutete schwerwiegende Unregelmäßigkeiten oder Rechtswidrigkeiten, die unter der Schirmherrschaft von Simatek stattfinden. Wenn Sie schwerwiegende Unregelmäßigkeiten oder Rechtswidrigkeiten unter der Schirmherrschaft von Simatek vermuten, können Sie Ihre Vermutungen in unserem externen und anonymen System hier (D4Whistler) melden. Der Prüfer erhält innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung und innerhalb von 3 Monaten ein Feedback.
Was kann gemeldet werden?
Das Whistleblower-System ist nur für Berichte gedacht, die vom Whistleblower-Gesetz abgedeckt sind. Es kann sich dabei um folgende Punkte handeln:
- Betrug, Bestechung, Korruption oder Erpressung.
- Bilanzmanipulation oder Betrug mit Rechnungen.
- Beleidigendes Verhalten oder Belästigung.
- Fälschung, Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug.
- Hacking, Lauschangriff oder Datenbetrug.
- Verstoß gegen Gesetze oder Vertraulichkeitsbruch.
Umstände wie Unzufriedenheit mit den Gehaltsbedingungen, Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit, Verstoß gegen interne Richtlinien und Ähnliches können nicht in unserem Whistleblower-System gemeldet werden. In solchen Fällen wird empfohlen, den unmittelbaren Vorgesetzten, die Personalabteilung, den Arbeitsschutzbeauftragten und/oder den Mitarbeitervertreter zu kontaktieren. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Simatek keine Verpflichtung hat, Berichte zu verfolgen, die dem firmeneigenen Whistleblower-System vorgelegt wurden und nicht vom Whistleblower-Gesetz abgedeckt sind. Daher sind Sie nicht durch das Whistleblower-Gesetz geschützt. Simatek kann sich jedoch entscheiden, den Fall zu verfolgen, weshalb der Fall an die zuständige Partei(en) weitergeleitet wird.
Anonyme Überprüfung
Der Whistleblower ist anonym und der Bericht geht durch ein externes Drittsystem - D4.
Simatek erlaubt keine Form von Vergeltung oder Belästigung gegen Whistleblower. Alle Informationen bleiben vertraulich.
Das Whistleblower-System - eine letzte Zuflucht
Grundsätzlich empfehlen wir unseren Mitarbeitern, Geschäftspartnern und anderen externen Personen, unsere normalen Managementstrukturen zu nutzen, um Verdachtsmomente und Bedenken zu melden. Darüber hinaus sehen wir, dass das Whistleblower-System für Berichte genutzt wird, die vom Whistleblower-Gesetz abgedeckt sind - und als Alternative, wenn Ihr Verdacht Ihre engste Kontaktperson bei Simatek betrifft - oder Sie aus anderen Gründen das Gefühl haben, Verdachtsmomente oder Bedenken über das Whistleblower-System melden zu können.